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Heimatministerium will Präzedenzfall am Schliersee verhindern

Weder das Staatsministerium noch die Schlösser- und Seenverwaltung unterstützen den derzeit geplanten Neubau des Schlierseer Hofs –  jedenfalls, soweit es die Bebauung der rotschraffierten Fläche betrifft. Ein Antrag der Gemeinde vom 23.11.23 auf Löschung des bestehenden Bauverbots auf dem Gemeindegrundstück wurde mit Schreiben vom 21.03.24 abgelehnt. Das heißt: Auf der rotmarkierten Fläche darf nicht gebaut werden. Ein JA❌ beim Bürgerentscheid ist nun wichtiger denn je.


Auf dem Gemeindegrundstück, das die Bauherren des Schlierseer Hofs bebauen wollen, besteht ein Bauverbot. Die Gemeinde hatte deswegen eine Löschung dieses Bauverbots beantragt, um die Bebauung zu ermöglichen. Diese teilweise Löschung des Bauverbots wurde vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat jetzt abgelehnt.

Das Heimat- und Finanzministerium begründet seine Ablehnung ungewöhnlich deutlich: Der Zweck des Bauverbotes sei einerseits, den für jedermann freien und ungehinderten Zugang zur öffentlichen Seeanlage zu erhalten. Andererseits sei sein Zweck aber auch, „baulichen Fehlentwicklungen im Uferbereich und ähnlichen Beeinträchtigungen effektiv entgegenzuwirken“, und das Interesse der Erhaltung der Naturschönheit des Schliersees und der Landschaftspflege zu schützen.

 

Heimatministerium schlägt eine Verkleinerung des Hotels vor

Weiter schreibt die Schlösser- und Seenverwaltung in Abstimmung mit dem Ministerium:

„Nach hiesiger Auffassung ist das Bauvorhaben zumindest so zu verkleinern, dass die Bebauung das Bauverbot nicht berührt. Zudem würden wir mit der Zustimmung zu einer Löschung dieses Bebauungsverbotes einen Präzedenzfall schaffen, und auch bei anderen Interessenten Begehrlichkeiten wecken.“

 

Fazit: Fehlentwicklungen und Präzedenzfall verhindern

1. Das Ministerium will mit dem Schlierseer Vorhaben einen Präzedenzfall verhindern.


2. Das Ministerium möchte die "Naturschönheit des Schliersees erhalten und ähnlichen FEHLENTWICKLUNGEN entgegenwirken“.


3. Da diese Antwort bereits am 21.03.24 den Bauherrn und die Gemeindeverwaltung erreicht hat, stellt sich die Frage, warum die Bevölkerung darüber nicht informiert wurde. Spätestens bei der Podiumsdiskussion am 15.4.24 wäre Gelegenheit gewesen, die Schlierseerinnen und Schlierseer darüber zu informieren.


4. WICHTIG: Der Freistaat kann eine Bebauung nur auf dem rot markierten Uferstreifen verhindern. Daher ist es jetzt erst recht wichtig, dass dem Bürgerentscheid mit JA ❌zugestimmt wird. Denn nun stehen neue Planungen im Raum, denen unbedingt räumlich Einhalt zu gebieten ist.

 

Nach Entscheidung droht Höhenentwicklung über die 24 Meter hinaus!

Mit dem bekannten Argument der Wirtschaftlichkeit und der benötigten Zimmeranzahl befürchtet die Bürgerinitiative, dass der Bauherr durch den Verzicht auf Grundfläche nun weiter in die Höhe bauen will und noch weitere Stockwerke neu einplant.

Diese Befürchtung wird dadurch verstärkt, dass der Gemeinderat dem Projekt mehrheitlich wohlwollend gegenübersteht, was einzelne Mitglieder jüngst auch immer wieder öffentlich betont haben.
Die in der Podiumsdiskussion vom Vorhabensträger vorgestellte leichte Verkürzung und Drehung des Gebäudes wurde der Verwaltung bisher nicht vorgelegt und ist daher weder für diese noch für den Bürgerentscheid relevant.

In der Podiumsdiskussion wurde der neue Entwurf zudem als Beleg herangezogen, dass der Vorhabensträger kompromissbereit sei.


Dem ist nicht so: Der Vorhabensträger wusste bereits seit mehreren Wochen von dem Bauverbot und war zu einer Umplanung gezwungen ist. Das ist nun deutlich geworden.

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